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   FG Niedersachsen, 24.03.2015 - 1 K 204/13   

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FG Niedersachsen, 24.03.2015 - 1 K 204/13 (https://dejure.org/2015,7164)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.03.2015 - 1 K 204/13 (https://dejure.org/2015,7164)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. März 2015 - 1 K 204/13 (https://dejure.org/2015,7164)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 183 Abs. 3 BewG; § 198 BewG; § 137 S. 1 FGO
    Umfang der Kostentragungspflicht des Finanzamts nach Erledigung eines Rechtsstreits in der Hauptsache

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Kostentragungspflicht des Finanzamts nach Erledigung eines Rechtsstreits in der Hauptsache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 137; FGO § 138
    Kostenentscheidung - Gesonderte Feststellung des Grundstückswerts zum 1.7.2010 für ein Mietwohngrundstück -; Kostentragungspflicht nach Erledigung in der Hauptsache

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kostenentscheidung - Gesonderte Feststellung des Grundstückswerts zum 1.7.2010 für ein Mietwohngrundstück - ; Kostentragungspflicht nach Erledigung in der Hauptsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 1010
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (22)

  • BFH, 10.11.2004 - II R 69/01

    Nachweis des gemeinen Werts bei der Bedarfsbewertung eines Grundstücks

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.03.2015 - 1 K 204/13
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) trägt der Steuerpflichtige im Rahmen der Bedarfsbewertung gemäß § 198 S. 1 Bewertungsgesetz (BewG) die Nachweislast für den niedrigeren gemeinen Wert des Grundstücks (vgl. etwa BFH, Urteil vom 10.11.2004 - II R 69/01 - BStBl II 2005, 259, zu § 146 Abs. 7 BewG a.F.).

    Weil dem Steuerpflichtigen nicht lediglich die Darlegungs- und Feststellungslast, sondern die Nachweislast für den geringeren gemeinen Wert obliegt, hat er den Nachweis durch ein Sachverständigengutachten so zu führen, dass ihm das Finanzgericht regelmäßig ohne Bestellung weiterer Sachverständiger folgen kann (vgl. BFH, Urteil vom 11.11.2004 - II R 69/01 - BStBl II 2005, 259).

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.03.2015 - 1 K 204/13
    "Die Garantie wirkungsvollen Rechtsschutzes ist ein wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaates (vgl. BVerfGE 88, 118, 123; 96, 27, 39f.), die vom Grundgesetz nicht nur durch Art. 19 Abs. 4 GG , sondern darüber hinaus im Rahmen des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs garantiert wird.

    Der Zugang zu Gericht darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 40, 272, 274f.; 78, 88, 99; 88, 118, 124).

  • BFH, 19.06.2013 - II R 20/12

    Sachverständigenkosten zur Ermittlung des Grundstückswerts als

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.03.2015 - 1 K 204/13
    f) Der durch das unverhältnismäßige Kostenrisiko verursachte Verstoß gegen das Gebot eines wirkungsvollen Rechtsschutzes wird auch nicht durch die Möglichkeit des Abzugs der Gutachterkosten als Nachlassverbindlichkeit im Rahmen der Erbschaftsteuerfestsetzung (vgl. BFH, Urteil vom 19.06.2013 - II R 20/12 - BStBl II 2013, 738) geheilt.
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.03.2015 - 1 K 204/13
    Dieser ist Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips in Verbindung mit den Grundrechten, insbesondere Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 93, 99, 107; 107, 395, 401).
  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvL 13/09

    Häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.03.2015 - 1 K 204/13
    Der gesetzliche Ausschluss der Berücksichtigung sämtlicher wertbeeinflussender Umstände bei der Bedarfsbewertung rechtfertigt die Annahme, dass sich der Gesetzgeber bei der Typisierung nicht am Regelfall orientiert und die Wirklichkeit nicht realitätsnah erfasst hat (vgl. zu den verfassungsrechtlichen Grenzen zulässiger Typisierungen BVerfG Beschlüsse vom 01.04.1997 - 2 BvL 77/92 - BVerfGE 96, 1; vom 11.01.2005 - 2 BvR 167/02 - BVerfGE 112, 164; vom 16.03.2005 - 2 BvL 7/00 - BVerfGE 112, 268; vom 06.07.2010 - 2 BvL 13/09 - BVerfGE 126, 268).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.03.2015 - 1 K 204/13
    "Die Garantie wirkungsvollen Rechtsschutzes ist ein wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaates (vgl. BVerfGE 88, 118, 123; 96, 27, 39f.), die vom Grundgesetz nicht nur durch Art. 19 Abs. 4 GG , sondern darüber hinaus im Rahmen des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs garantiert wird.
  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.03.2015 - 1 K 204/13
    Eine Kostenregelung darf in ihrer tatsächlichen Auswirkung nicht dazu führen, dass Rechtsschutz vor staatlichen Gerichten vornehmlich nach Maßgabe wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit eröffnet wird (vgl. BVerfGE 50, 217, 231).
  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.03.2015 - 1 K 204/13
    Der gesetzliche Ausschluss der Berücksichtigung sämtlicher wertbeeinflussender Umstände bei der Bedarfsbewertung rechtfertigt die Annahme, dass sich der Gesetzgeber bei der Typisierung nicht am Regelfall orientiert und die Wirklichkeit nicht realitätsnah erfasst hat (vgl. zu den verfassungsrechtlichen Grenzen zulässiger Typisierungen BVerfG Beschlüsse vom 01.04.1997 - 2 BvL 77/92 - BVerfGE 96, 1; vom 11.01.2005 - 2 BvR 167/02 - BVerfGE 112, 164; vom 16.03.2005 - 2 BvL 7/00 - BVerfGE 112, 268; vom 06.07.2010 - 2 BvL 13/09 - BVerfGE 126, 268).
  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.03.2015 - 1 K 204/13
    Dieser ist Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips in Verbindung mit den Grundrechten, insbesondere Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 93, 99, 107; 107, 395, 401).
  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.03.2015 - 1 K 204/13
    Vielmehr wird die Beschreitung des Rechtswegs oder die Ausschöpfung prozessualer Möglichkeiten auch dann faktisch vereitelt, wenn das Kostenrisiko zu dem mit dem Verfahren angestrebten Erfolg außer Verhältnis steht, so dass die Inanspruchnahme der Gerichte nicht mehr sinnvoll erscheint (vgl. BVerfGE 85, 337, 347).
  • BVerfG, 16.03.2005 - 2 BvL 7/00

    Begrenzung der steuerlichen Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten

  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92

    Weihnachtsfreibetrag

  • BVerfG, 03.12.1986 - 1 BvR 872/82

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenerstattungsregelung in § 77 Satz 1 GWB

  • BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 277/05

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 durch Ablehnung der

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59

    Kostenrechtsnovelle

  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

  • BVerfG, 20.06.1973 - 1 BvL 9/71

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Kostenerstattung im isolierten

  • BFH, 23.07.1996 - VII B 42/96

    Keine Erstattung der notwendigen Aufwendungen im isolierten Einspruchsverfahren

  • BVerfG, 27.03.1980 - 2 BvR 316/80

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit bei Auswahl von Musterverfahren -

  • BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvL 8/68

    Verfassungswidrigkeit der Versagung der Kostenerstattung nach AO im

  • FG Niedersachsen, 31.08.2007 - 1 KO 6/07

    Geltendmachung der Erstattung der Kosten für ein Privatgutachten zur Ermittlung

  • FG Hamburg, 18.01.2016 - 3 K 176/15

    Bewertungsgesetz Bedarfsbewertung: Grundbesitzwert im Vergleichswertverfahren

    Bei der gerichtlichen Kostenentscheidung gereicht es dem Steuerpflichtigen nicht ohne weiteres zum Nachteil, wenn er anstelle der möglichen Einholung eines - in der Regel teuren und zumindest außergerichtlich nicht erstattungsfähigen - Privatgutachtens gem. § 198 BewG - ggfs. zunächst - den Weg der Anfechtung des GBW-Bescheids wählt (Niedersächsisches FG, Beschluss vom 24.03.2015 1 K 204/13, juris; vgl. ferner Halaczinsky in Rössler/Troll, BewG § 183 Rz. 15).
  • FG Hamburg, 27.10.2017 - 3 K 141/16

    Grundbesitzwert (Bedarfswert) für wirtschaftliche Einheit - Bestimmung der

    bb) Im Übrigen stand dem Kläger zunächst effektiver Rechtsschutz zu wegen der substantiierten Zweifel an dem Bodenrichtwert bzw. an der Bodenrichtwertzone (oben II 3 d, A III 1 d, B II) in der schematischen Bewertung des FA (vgl. FG Hamburg, Beschluss vom 18.01.2016 3 K 176/15 zu A I 13, Juris Rz. 32 m. w. N.); außerdem wegen der ursprünglichen Einwendungen des FA gegen den gutachterlich substantiierten Hangabschlag (vgl. oben A I 2 b, 4, II 1 b aa, 2 b, c, III 1 d, e, 2 h, i, B II 3 b cc, dd, c, e cc; zur prozessualen Waffengleichheit und Kostenfolge Niedersächsisches FG, Beschluss vom 24.03.2015 1 K 204/13, EFG 2015, 1010 mit Anm. Hennigfeld).
  • FG Hamburg, 07.07.2015 - 3 K 244/14

    Bewertungsgesetz: Grundbesitzwert im Vergleichswertverfahren

    Bei der gerichtlichen Kostenentscheidung gereicht es dem Steuerpflichtigen nicht ohne weiteres zum Nachteil, wenn er anstelle der möglichen Einholung eines - in der Regel teuren und zumindest außergerichtlich nicht erstattungsfähigen - Privatgutachtens gem. § 198 BewG - ggfs. zunächst - den Weg der Anfechtung des GBW-Bescheids wählt (Niedersächsisches FG, Beschluss vom 24.03.2015 1 K 204/13, juris; vgl. ferner Halaczinsky in Rössler/Troll, BewG § 183 Rz. 15).
  • FG Hamburg, 28.10.2021 - 3 K 65/20

    Kostenentscheidung im Erledigungsfall bei erst im Klageverfahren vorgelegten

    Die Kläger nehmen außerdem Bezug auf einen Beschluss des Niedersächsischen Finanzgerichts (FG) vom 24. März 2015 (1 K 204/13).

    cc) Eine Kostenbeteiligung des Beklagten ist auch in Anbetracht der Argumentation des Niedersächsischen FG in seinem Beschluss vom 24. März 2015 (1 K 204/13, EFG 2015, 1010) nicht angezeigt.

  • FG Niedersachsen, 08.05.2015 - 1 K 91/15

    Anforderungen an die gesonderte Feststellung des Grundstückswerts

    Der Beschluss vom 24.03.2015 (1 K 204/13) wird aufrechterhalten.
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